Autorisierte Geräuschmessungen

Autorisierte Geräuschmessungen

Die Messungen dienen zur Durchführung von Bauabnahmen, zur Lösung von Bürgerbeschwerden wegen übermäßigem Lärm oder als Grundlage für akustische Studien.

Wir führen autorisierte Geräuschmessungen im Außenbereich sowie in Wohn- und Arbeitsstätten durch (gemäß Autorisierungszertifikat und Zertifikatsanhang Nr. K0020101516 für das Akson-Labor – Messung und Lärmminderung). Die Messungen werden auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 258/2000 Slg., der Regierungsverordnung Nr. 272/2011 Slg. in der jeweils gültigen Fassung, der Methodischen Anweisungen zur Messung und Bewertung von Lärm und der geltenden staatlichen Normen durchgeführt.

Wir beschäftigen uns auch mit der technischen Lärmmessung, z.B. Messung der Geräuschemission von Maschinen und Anlagen, Messung der Gebäudeschalldämmung, Überprüfung der Messung von Komponenten und Teilen mit deklariertem Lärm.