Industrie
- Autorisierte Messungen in der Arbeitsumgebung
- Vorschlag zur Kategorisierung von Arbeitnehmern (§37 des Gesetzes Nr. 258/2000 Slg., §3 Verordnung Nr. 432/2003 Slg.)
- Geräuschmessung außerhalb der Arbeitsumgebung - stationäre Geräuschquellen (Ventilatoren, Kompressoren, Kühleinheiten, Klimaanlagen, Schleifmaschinen, Ersatzquellen, Kessel, strahlende Fassaden von Industriehallen etc.)
- Bestimmung der Schallleistungspegel von Schallquellen mit Schalldruck nach ČSN EN 3746 und ČSN EN 3744
- Identifizierung und Ausrichtung dominanter Lärmquellen innerhalb und außerhalb von Produktionshallen einschließlich der Planung von Lärmmaßnahmen
- Messung der Hintergrundgeräusche vor dem Bau einer Betriebsstätte oder vor der Installation einer neuen Anlage
- Messung des Luftschalls von Dampfturbinen und anderen angetriebenen Maschinen nach ČSN EN 61063
- Bestimmung der Schalldämmung von Kabinen und Abdeckungen durch Vor-Ort-Messung nach ČSN EN ISO 11957 und ČSN EN ISO 11546-2
- Messung des Lärms von Schalldämpfern vor Ort nach EN ISO 11820 (Einfügungsdämpfung / Übertragungsdämpfung)
- Bestimmung der Einfügungsdämpfung im Bereich von Außenlärmschutzabschirmungen aller Art nach ČSN ISO 10847